1. Als Hygienebeauftragte fungieren Joachim Gülk, Jan Kröger
2. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber/erhöhte Temperatur, Husten, Halsschmerzen, Geruchs-
oder Geschmacksstörrungen, Gliederschmerzen darf die Sportanlage nicht betreten werden,
ebenso wenn aktuell noch eine Quarantäne – Pflicht besteht.
3. Die schriftlich ausgefüllten Einverständniserklärungen der DFBL muss für Spieler, Trainer und
Betreuer vor dem 1. Spiel direkt beim Veranstalter abgeben werden, auch eine Dokumentation
über die Luca – App ist möglich.
4. Bei allen Veranstaltungen der DFBL gilt die 3G-Regelung.
Das bedeutet alle Spieler, Betreuer, Trainer, Schiedsrichter und andere Mannschaftsteile müssen
- Genesen,
- Getestet oder
- Geimpft (zählt erst 2 Wochen nach dem 2. Impfung!)
sein.
Die Nachweise sind beim Ausrichter bei der Anmeldung vorzuzeigen bzw.
abzugeben. Als Nachweis, für Geimpfte, eine Kopie der Impfung oder über App. Für Genesene
eine Kopie des Genesungsbescheid, für Getestete ein negatives, max. 24 h altes, PCR oder POC
Corona – Testergebnis.
Für die Schulkinder reicht eine Kopie der Schule, über eine zweimal wöchentliche Testung.
5. Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss eingehalten werden. Dies gilt auch für den
anliegenden Parkplatz, den Toilettenräumen, Innenräumen, Verkauf- und Verzehrzelte sowie bei
der Begrüßung.
Zudem herrscht in allen Innräumen eine Maskenpflicht, (Frühstückraum, WC, Duschen
usw.), ebenfalls an den Verkaufsständen im Außenbereich.
6. Es wird versucht jeder Mannschaft einen separaten Bereich bereitzustellen, zum Aufenthalt
zwischen den Spielen. Zuschauer dürfen diesen Bereich nicht betreten.
7. Im Eingangs- und Ausgangsbereich des Sportgeländes stehen Möglichkeiten zur
Händedesinfektion bereit, ebenso an den Verkaufsständen. Zu den Verkaufsstanden, den Ein- und
Ausgängen wird man über ein Einbahnstraßen System geleitet.
8. Auf Körperkontakte, insbesondere Händeschütteln, Abklatschen, Fausten oder Umarmen soll
verzichtet werden. Begrüßung und Verabschiedung erfolgt mit Abstand von Spieler zu Spieler
einer Mannschaft. Das gilt auch für Auslosung, Auszeiten, Spielpausen und der Siegerehrung.
9. Die Nutzungen der Duschen und Umkleideräumen, ist im kleinen Umfang durchzuführen.
Es darf jeweils nur eine Umkleide von einer Mannschaft genutzt werden, die
maximale Personenanzahl in der Dusche darf 4 Personen nicht überschreiten.
Die Duschen und Umkleiden werden regelmäßig desinfiziert.
10. Innerhalb der Toilettenräume sind max. 4 Person erlaubt. Die Toiletten/Räume werden
regelmäßig desinfiziert. Hier wir auf richtiges Händewaschen hingewiesen. Zu den
Toilettenräumen wird man über ein Einbahnstraßen System geleitet.
11. Maskenpflicht auf dem Außengelände ist nicht gegeben, sofern Anwesende mit Abstand sitzen
oder an einem festen Ort stehen.
12. Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen
und des Sportgeländes verwiesen.
Trotz dieser Auflagen wünschen wir euch zwei tolle Tage in Wakendorf II
© 2021 TuS Wakendorf-Götzberg v. 1922 e. V.. Alle Rechte vorbehalten.